Seniorenwegweiser Breisgau-Hochschwarzwald

93 6. Finanzen 6.3 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung einfach nicht für Ihren notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann sollten Sie die Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. Im Unterschied zur Sozialhilfe ist die Grundsicherung jedoch unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern, sofern dieses 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Wer hat Anspruch? Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prüfen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen bzw. die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben und Ihr gesamtes monatliches Einkommen weniger als 924 Euro* beträgt. Dies gilt ebenso, wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert undmindestens 18 Jahre alt sind. Welche Leistungen enthält die Grundsicherung? Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für Ihr tägliches Leben zu bezahlen. Dazu gehören: » Ausgaben für den notwendigen Lebensunterhalt – angepasst an den Familienstand und die Haushaltsführung. » Aufwendungen für Unterkunft – dazu gehören Miete, Nebenkosten und Heizung. » Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe. » Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie für Schwerbehinderte. » Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen. Was wird angerechnet? Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehepartners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben, und für eingetragene Lebenspartner. Wo wird die Grundsicherung beantragt? Den Antrag auf Grundsicherung ist beim Bürgermeisteramt IhresWohnortes zu stellen. Die Antragsbearbeitung erfolgt durch das Landratsamt. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Fachbereich Sozialhilfe und Flüchtlinge Stadtstr. 2, 79104 Freiburg Tel. (0761) 2187-0 (Zentrale) Die Leistung wird grundsätzlich für zwölf Monate bewilligt. Danach werden Ihre Verhältnisse erneut überprüft und es erfolgt die Weiterbewilligung. Bitte beachten Sie dabei, dass Leistungen aus der Grundsicherung nicht rückwirkend erfolgen. Daher ist ein rechtzeitiger Antrag besonders wichtig. * Stand Juni 2022

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