Seniorenwegweiser Breisgau-Hochschwarzwald

94 6. Finanzen Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der von Bund und Land getragen wird. Wohngeld wird Mietern, Heimbewohnern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe der Miete oder die Belastung einer selbstbewohnten Immobilie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes überfordert. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Auch Heimbewohner könnenWohngeld erhalten. 6.4 Wohngeld Ob Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: » Der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder » Der Höhe des Familieneinkommens » Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen. Anträge auf Wohngeld können Sie beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes stellen. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Fachbereich Sozialhilfe und Flüchtlinge Stadtstr. 2, 79104 Freiburg Tel. (0761) 2187-0 (Zentrale) www.breisgau-hochschwarzwald.de Information Rundfunkgebührenbefreiung Wer laufende Sozialleistungen bezieht, kann auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Wenn Sie in einem Alten- oder Pflegeheim leben und dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden, müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Den Antrag können Sie auch online stellen: www.rundfunkbeitrag.de

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