Seniorenwegweiser Breisgau-Hochschwarzwald

92 6. Finanzen Angabe der Behinderung auch Angaben über weitere gesundheitliche Merkmale, sogenannte Merkzeichen. Die Merkzeichen im Einzelnen: G = erhebliche Gehbehinderung aG = außergewöhnliche Gehbehinderung Bl = Blindheit Gl = Gehörlos B = Begleitung H = Hilflosigkeit RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Wenn Sie feststellen, dass Sie mit einer dauerhaften (länger als 6 Monate) Behinderung, Einschränkung, Schädigung oder Erkrankung konfrontiert sind, sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Gesundheitsamt Breisgau-Hochschwarzwald Beratungszentrum Schwerbehinderung Bismarckallee 18–20, 79098 Freiburg Tel. (0761) 2187-9360 E-Mail: schwerbehindertenrecht@lkbh.de Wer durch gesundheitliche Schäden dauerhaft beeinträchtigt ist, hat die Möglichkeit, beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Der Ausweis wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Der Ausweis räumt schwerbehinderten Menschen eine Reihe von Vergünstigungen ein, wie z.B. die unentgeltliche oder vergünstigte Beförderung im Personennahverkehr, steuerrechtliche Vergünstigungen, höheres Wohngeld, etc. Der Grad der Behinderung dient als Maß für die Schwere der körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen und deren Auswirkungen in den verschiedenen Bereichen des Lebens. Der Ausweis enthält neben der 6.2 Schwerbehindertenausweis

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