Seniorenwegweiser Breisgau-Hochschwarzwald

88 6. Finanzen Person zuvor mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde und mindestens dem PG 2 zugeordnet ist. Für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr erstattet die Pflegekasse nachgewiesene Kosten bis zur Höhe von 1.612 Euro (PG 2 bis 5). Dieser Betrag kann bis zur Hälfte des noch nicht verbrauchten Kurzzeitpflegeanspruchs auf bis zu 2.418 Euro erhöht werden. Die Verhinderungspflege kann zu Hause durch private Pflegepersonen oder zugelassene ambulante Pflegedienste erbracht werden. Auch der vorübergehende Aufenthalt in einer stationären Einrichtung kann aus diesen Mitteln finanziert werden. Zusätzlich wird die Hälfte des zuletzt bezogenen Pflegegeldes für die Dauer von bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Wird die Verhinderungspflege von einem nahen Verwandten (verwandt oder verschwägert bis zum 2. Grad) übernommen, ist der Leistungsbetrag auf die Höhe des Pflegegeldes in dem jeweiligen Pflegegrad beschränkt. Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich, wenn die pflegende Person z.B. durch einen Arzttermin oder anderweitig verhindert ist. Beträgt die Abwesenheit weniger als acht Stunden, wird die Zeit nicht von der Höchstanspruchsdauer abgezogen und auch die Kürzung des Pflegegeldes entfällt. Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können den einheitlichen Entlastungsbetrag für Leistungen der Verhinderungspflege einsetzen. 2. Leistungen im teil- und vollstationären Bereich Tages- und Nachtpflege Unter Tagespflege versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, beispielsweise wenn Angehörige die Pflege wegen eigener Berufstätigkeit nicht täglich durchführen können. Manche Pflegesituationen können aber auch eine Betreuung während der Nacht, die sogenannte Nachtpflege, erfordern. Diese Form der Pflege eignet sich zum Beispiel für Demenzkranke, die nachts besonders aktiv sind. Leistungen der Tages- und/oder Nachtpflege können von Personen in Pflegegrad zwei bis fünf neben dem Pflegegeld bzw. der ambulanten Pflegesachleistung in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Personen mit Pflegegrad eins können ihren Entlastungsbetrag hierfür einsetzen. Die monatlichen Höchstbeträge können Sie der Tabelle auf Seite 85 entnehmen. Kurzzeitpflege Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen in der häuslichen Pflege. Hierfür sind die Leistungen der Kurzzeitpflege vorgesehen. Pflegebedingte Kosten der Kurzzeitpflege werden für längstens

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