Seniorenwegweiser Breisgau-Hochschwarzwald

84 6. Finanzen Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, um die finanzielle Belastung abzumildern, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht. Leistungen werden nur auf Antrag gewährt! Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person mindestens 2 Jahre innerhalb der vergangenen 10 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Zunächst ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Dabei gilt: Pflegekasse ist gleich Krankenkasse. Den Antrag können auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte stellen, wenn diese dazu bevollmächtigt sind. 6.1 Die Pflegeversicherung Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen, die Begutachtung erfolgt dort durch den Medizinischen Dienst MEDICPROOF. Das Begutachtungsverfahren Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je nach Pflegegrad werden unterschiedliche Leistungen gewährt (siehe Tabelle rechts). Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit durch Feststellung der Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen (sog. Modulen) ermittelt. Dabei werden verschiedene Kriterien mit Punktwerten versehen, die je nach Modul unterschiedlich gewichtet (siehe Grafik rechts) werden. Am Ende ergibt sich ein Gesamtpunktwert, der den Pflegegrad bestimmt. Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig imSinne der Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch SGB XI) sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit mit festgestelltem Pflegegrad muss auf Dauer, voraussichtlich jedoch für mindestens 6 Monate bestehen. Information Medizinischer Dienst Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der Termin für die Pflegebegutachtung wird rechtzeitig angekündigt, sodass ein Angehöriger oder eine Pflegeperson bei der Begutachtung dabei sein kann. Medizinischer Dienst Baden-Württemberg Basler Str. 61, 79100 Freiburg Tel. (0761) 45921-3636 | www.md-bw.de ➝

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