Seniorenwegweiser Breisgau-Hochschwarzwald

85 6. Finanzen Pflegegrad Pflegegeld1) Pflegesachleistung2) Entlastungsbetrag ambulant3) Tages-/ Nachtpflege4) Vollstationäre Pflege5) 1 – Anspruch nur über Entlastungsbetrag 125 Euro Anspruch nur über Entlastungsbetrag 125 Euro 2 316 Euro 724 Euro 125 Euro 689 Euro 770 Euro 3 545 Euro 1.363 Euro 125 Euro 1.298 Euro 1.262 Euro 4 728 Euro 1.693 Euro 125 Euro 1.612 Euro 1.775 Euro 5 901 Euro 2.095 Euro 125 Euro 1.995 Euro 2.005 Euro 1) Monatlicher Betrag für selbst beschaffte Pflegehilfen (Angehörige, Freunde, Nachbarn). 2) Monatliche Höchstbeträge, die ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. 3) Zweckgebundener Entlastungsbetrag für die Erstattung von Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Betreuungsangeboten, Angeboten zur Entlastung im Alltag sowie Leistungen der ambulanten Pflegedienste (ab PG 2 jedoch nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen). 4) Monatliche Höchstbeträge, für pflegerische Leistungen, die von der Tages-/Nachtpflegeeinrichtung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. 5) Monatliche Höchstbeträge für pflegerische Leistungen, die von der Pflegeeinrichtung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Übersicht der Leistungen in den einzelnen Pflegegraden Die 6 Lebensbereiche (Module) und deren Gewichtung bei der Begutachtung Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Mobilität Umgang mit krankheitsspezi schen therapiebedingten Anforderungen Selbstversorgung Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen % % % % %

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