Seniorenwegweiser Breisgau-Hochschwarzwald

98 7. Darüber hinaus... 7.2 Vorsorge für den Todesfall In unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod oft ein Tabuthema. Über das Sterben und die nachfolgende Bestattung spricht man sehr selten. Man verdrängt und verleugnet jeden Gedanken daran. Darum sind Angehörige oft überfordert, mit dem Tod eines geliebten Menschen umzugehen. Dennoch ist es ratsam, einmal über dieses unvermeidliche Thema der eigenen Bestattung nachzudenken. Darüber, wie Sie Vorsorge treffen können, die letzten Dinge zu regeln. Damit Sie einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht und wie Sie Ihrer Familie die seelischen und finanziellen Nöte nehmen können, die ein solcher Abschiedmit sich bringt. Die Bestattungsverfügung Mit einer Bestattungsverfügung können Sie Angehörige entlasten und Wünsche für Ihre Bestattung formulieren. In der Bestattungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise der Bestattung (Bestattungsart, Trauerfeier, Blumen etc.) fest, um Ihren letzten Willen auch bei der eigenen Bestattung verwirklichen zu können. An eine Bestattungsverfügung stellt der Gesetzgeber geringe Anforderungen. Eine Bestattungsverfügung sollte am besten handschriftlich verfasst werden, um keine Zweifel an der Echtheit des Dokuments aufkommen zu lassen. Alternativ kann man auch ein ausfüllbares Formular nutzen, dass beispielsweise im Internet unter www.vorsorgemappe.online zu finden ist. Das Datum und die eigene Unterschrift unter der Bestattungsverfügung dürfen nicht fehlen. Sorgen Sie dafür, dass die Bestattungsverfügung im Falle Ihres Todes schnell und sicher gefunden wird. Zusätzlich sollten Sie Ihre Angehörigen darüber informieren, wo Sie die Verfügung hinterlegen. Ein guter Ort ist beispielsweise ganz vorn imOrdner mit Ihren persönlichen Versicherungs- und Rentenunterlagen. Sie können eine Kopie der Bestattungsverfügung auch einer Vertrauensperson übergeben. Der Bestattungsvorsorgevertrag Wenn Sie neben den organisatorischen Dingen auch die Finanzierung der Bestattung vorab regeln möchten, empfiehlt sich der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages. Dieser setzt auf die Begräbnisverfügung auf und regelt darüber hinaus auch den finanziellen Teil. Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen. Praktisch alle Bestattungsunternehmen bieten neben einer individuellen Beratung solche Vorsorgeverträge an. Dieser mit dem Bestattungsunternehmen geschlossene Vertrag ist nach dem Bestattungsrecht verbindlich und behält über den Tod hinaus seine Gültigkeit. Hinterbliebene haben daher nicht die Möglichkeit, Änderungen vorzu-

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