Seniorenwegweiser Breisgau-Hochschwarzwald

32 2. Beratung & Information Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine Situation geraten, in der ein eigenverantwortliches Handeln und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Oftmals sind es auch die Beschwerden des Alters, die selbstverantwortliches Handeln nicht mehr zulassen. Mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen kann man aber bereits „in gesunden Tagen“ Vorsorge treffen. Die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie für den Fall einer zukünftigen Hilfebedürftigkeit vor und vermeiden so eine gegebenenfalls notwendige gesetzliche Betreuung. Sie können mit einer Vorsorgevollmacht einer Vertrauensperson für die von Ihnen festgelegten Bereiche des täglichen Lebens die Vertretungsvollmacht er2.9 Vollmachten und Verfügungen teilen. Diese Vollmacht kann sich auf alle Lebensbereiche erstrecken. Sobald Sie die Vollmacht unterzeichnet haben, ist diese gültig und kann von der Person, der Sie die Vollmacht erteilt haben, genutzt werden, es sei denn, Sie haben Einschränkungen verfügt. Soll die Vorsorgevollmacht auch für Immobilien- und Grundstücksgeschäfte bestimmt sein, verlangt das Grundbuchamt eine öffentlich beglaubigte Urkunde. Benötigt wird dann mindestens eine vom Notariat oder der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigte Vollmacht. Die Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung ist ein geeignetes Mittel für Ihre selbstbestimmte Vorsorge, wenn Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen oder wenn Sie auf eine staatliche Kontrolle bei der Regelung © Anja Götz - stock.adobe.com

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